- Datenschutzbeauftragter
- Da|ten|schutz|be|auf|trag|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der damit beauftragt ist, die Einhaltung des Datenschutzes zu überwachen; Sy Datenschützer
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jmd., der von einer unabhängigen Kontrollinstitution beauftragt ist, die Beachtung der vorhandenen Bestimmungen zum Datenschutz zu überwachen.* * *
IDatenschutzbeauftragter,eine aufgrund der entsprechenden Bestimmungen zum Datenschutz eingesetzte Instanz, die über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu wachen hat. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist für die Datenverarbeitung aller Bundesbehörden zuständig und dient als Anrufungsinstanz für Bürger, die ihre Interessen verletzt sehen. Entsprechende Funktion auf der Ebene der Bundesländer haben die Landesdatenschutzbeauftragten. Private Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten müssen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten stellen, der weisungsungebunden über alle Maßnahmen der Verarbeitung von personengebundenen Daten im Betrieb zu wachen hat.Datenschutzbeauftragter,Datenschutz.
Universal-Lexikon. 2012.